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Ein Testament dokumentiert den „letzten Willen“ einer Person. Nach deren Ableben geht das Vermögen auf die im Testament bestimmten Erben über. Diese treten in alle Rechtspositionen in. Das bedeutet, sie erhalten das Vermögen und müssen zugleich alle Verbindlichkeiten begleichen.

Die Rechtswirkung des Testaments im deutschen Recht ist einzigartig. Denn im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Vertrag können die darin getroffenen Regelungen nach dem Erbfall weder korrigiert, noch die entstehenden Auswirkungen kontrolliert werden.

Unklar formulierte Testamente führen häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit. Mehrdeutige und überraschende Regelungen können Streitigkeiten verstärken oder überhaupt erst auslösen.

Mit einem rechtsgültig formulierten Testament können Sie Streitigkeiten und andere unerwünschte (auch steuerliche) Folgen vermeiden.

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Ihr Testament rechtssicher nach Ihren Vorstellungen. Auf Wunsch hinterlegen wir Ihr Testament anschließend in der amtlichen Verwahrung des Nachlassgerichts.

Ist eine Person nicht mehr geschäftsfähig und kann nicht mehr für sich selbst handeln, wird üblicherweise ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Dieser wird vom Betreuungsgericht ausgewählt. Er oder sie handelt im Namen der betreuten Person und verwaltet auch deren Vermögen. Wollen Sie die amtliche Betreuung vermeiden und selbst eine Person Ihres Vertrauens auswählen, können Sie eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung errichten.

Die bevollmächtigte Person handelt dann in Ihrem Sinne und kann bei Bedarf auch kontrolliert werden. Außerdem setzt sie Ihre medizinischen Behandlungswünsche durch, wenn Sie diese vorab in einer Patientenverfügung festgelegt haben.

Diese Vorsorgedokumente sind zwar als Muster im Buchhandel und bei zahlreichen öffentlichen Stellen erhältlich, als Pauschallösungen sind sie jedoch häufig ungeeignet, weil sie ihre individuelle Situation nicht berücksichtigen können.

Wir gestalten mit Ihnen Ihre Vorsorgedokumente oder prüfen bereits vorhandene Verfügungen auf Aktualität und Anpassungsbedarf.

Bei einem Erbfall gibt es zahlreiche Unwägbarkeiten. Dies sind vor allem

  • der Zeitpunkt des Ablebens
  • die Reihenfolge des Versterbens bei Ehegatten
  • die Höhe des Nachlassvermögens
  • die geltende Rechtslage zur Erbschaftsteuer
  • die persönliche Situation der im Testament Bedachten
  • deren Verhältnis untereinander

Um Zufälle und andere Unklarheiten zu vermeiden, können Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens übertragen. Das verschafft Ihnen zum einen deutlich bessere Steuerungsmöglichkeiten; zum anderen lassen sich durch die Übertragung zum heutigen Wert und Gegenleistungen der zukünftigen Erben Erbschaftssteuern in erheblichem Umfang sparen. Zudem kann eine Regelung zu Lebzeiten gemeinsam mit allen Beteiligten frühzeitig Klarheit schaffen und dadurch späterem Streit vorbeugen.

Wir beraten Sie und Ihre Familie zu den unterschiedlichen Vorteilen der vorweggenommenen Erbfolge, erstellen ein auf Sie persönlich abgestimmtes Konzept und bereiten die erforderlichen Verträge für Sie vor.

Wenn Sie einen Testamentsvollstrecker benennen, können Sie auch nach dem Erbfall Einfluss auf den Übergang des Nachlasses auf die Erben nehmen. Dieser wickelt den Nachlass exakt nach Ihren Vorgaben ab und verteilt das Vermögen unter den Erben. Außerdem kümmert er sich um die Steuererklärung und dient als neutraler Vermittler zwischen den Beteiligten. Dadurch lässt sich Streit unter den Miterben häufig vermeiden.

Nach langjähriger Erfahrung mit Testamentsvollstreckungen können wir diese Aufgabe für Sie übernehmen.

Wenn Sie mehrere Personen zu Ihren Erben bestimmen, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Jeder Erbe erhält seinen eigenen Erbteil, kann jedoch vor der Teilung des Nachlasses nicht allein über Vermögen oder Gegenstände verfügen. Voraussetzung für die Teilung des Nachlasses ist eine Einigung oder gerichtliche Auseinandersetzung.

Doch auch zuvor müssen sich die Erben um den Nachlass kümmern, um ihn sinnvoll und wirtschaftlich zu verwalten. Nicht selten besteht hierbei Uneinigkeit über die Ansprüche der Miterben, der Erbengemeinschaft oder zwischen Miterben.

Wir unterstützen Sie bei der Teilung des Nachlasses und der Auflösung der Erbengemeinschaft.

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen die gesetzlich garantierte und bedarfsunabhängige Beteiligung am Nachlass. Die unterschiedlichen Arten von Pflichtteilsansprüchen beziehen sich ausschließlich auf Geldzahlungen. Der Pflichtteilsberechtigte erhält keine Gegenstände aus dem Nachlass.

Damit er weiß, wie hoch sein Anspruch ist, muss der Erbe Auskunft über den Nachlass erteilen und diesen bewerten.

Zu diesen Fragen existiert eine umfangreiche Rechtsprechung. Sie zu kennen ist wichtig, um diese gesetzlichen Ansprüche richtig geltend zu machen und notfalls im Prozess durchzusetzen.

Da im Pflichtteilsrecht häufig Bewertungsfragen im Mittelpunkt stehen, greifen wir auf ein Netzwerk an Spezialisten zurück.

Wir setzen Ihren Pflichtteil zügig gegenüber dem Erben durch und prüfen für Sie die maßgeblichen Bewertungen des Nachlasses.

Ein Erbfall lässt sich oft schneller und kostensparender abwickeln, wenn alle Beteiligten zu einem strukturierten Mediationsverfahren bereit sind. In diesem Rahmen können Sie gemeinsam komplexe Sachverhalte deutlich effektiver klären als in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Mediator ist allen Parteien gegenüber neutral und nur für den Prozess der Einigung verantwortlich; das Ergebnis gestalten die Beteiligten selbst. Statistisch sind ca. 75 Prozent unserer Mediationsverfahren erfolgreich und führen vielfach rasch zu einer Einigung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.

Wir sind ausgebildete Mediatoren und begleiten Sie effektiv, fair und schnell durch das erprobte Mediationsverfahren.